Es gibt drei Formen der Mitgliedschaft:
Es gibt drei Formen der Mitgliedschaft:
Ordentliche Mitgliedschaft:
Ordentliches Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden, der die Ziele und Zwecke des Vereins anerkannt. Das ordentliche Mitglied nimmt mit Sitz und Stimmen an der Mitgliedsversammlung teil.
Fördermitgliedschaft:
Jede natürliche und juristische Person kann als förderndes Mitglied in den Verein aufgenommen werden, der mit den Zielen und Zwecken des Vereins sympathisiert. Das Fördermitglied wird zur Mitgliedsversammlung eingeladen und kann daran teilnehmen, er besitzt aber kein rechtswirksames Stimmrecht.
Ehrenmitgliedschaft:
Zu Ehrenmitgliedschaft auf Lebenszeit können einzelne Mitglieder auf Vorschlag des Vorstands durch Beschluss der Mitgliederversammlung ernannt werden. Ehrenmitglieder sind von der Pflicht zur Zahlung von Beiträgen befreit, in der Mitgliedsversammlung nehmen sie mit einem Sitz und Stimme teil.